Arbeiten in Großbritannien nach dem Brexit
Wer bislang in Großbritannien arbeiten wollte, kam als EU-Bürger in den Genuss der Freizügigkeit innerhalb der Union. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ist damit nun leider vorbei: Seit dem 01.01.2021 muss man vor einer Arbeitsaufnahme in Großbritannien einiges beachten. Welche neuen Regeln man kennen sollte, folgt in diesem Beitrag.
Noch Tourist oder schon Arbeitnehmer?
Grundsätzlich benötigen auch EU-Bürger heute ein Visum, wenn sie eine Arbeit in Großbritannien aufnehmen möchten. Nicht dazu gehören jedoch Touristen und Geschäftsreisende, die nur kurzzeitig eine Konferenz oder ein Meeting besuchen möchten. Wer also nicht gleich in das Vereinigte Königreich auswandern, sondern sich nur einmal umsehen möchte, der benötigt auch weiterhin kein Visum. Wer jedoch während seines Aufenthaltes ein Entgelt von einem britischen Arbeitgeber bezieht oder sich allgemein länger als sechs Monate in UK aufhalten möchte, der benötigt in jedem Fall ein Visum.
Sonderfall Homeoffice
Das Arbeiten im Homeoffice ist mittlerweile recht verbreitet. Manch einer trägt sich daher mit der Idee, sich Großbritannien einmal anzusehen und dabei mit vom Laptop aus zu arbeiten. Prinzipiell ist dies möglich, jedoch sollte man einige rechtliche Hürden beachten. Streng genommen ist das Arbeiten zwar für EU-Bürger erlaubnispflichtig. Da man in diesem Fall jedoch für seinen heimischen, deutschen Arbeitgeber arbeitet, ist dies eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch hier keinesfalls eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten überschritten werden darf, ansonsten wird man in Großbritannien steuerpflichtig.
Homeoffice: auf Nummer Sicher mit VPN
Wer während seines UK-Aufenthalts virtuell im Homeoffice arbeiten möchte, sollte zur Sicherheit ein VPN nutzen. Was ist ein VPN? Der Begriff steht für Virtual Private Network, eine sichere Verbindung zwischen dem Internet und dem eigenen Computer. Neben vielen Vorteilen wie Verschlüsselung und sicherer Nutzung öffentlicher WLAN-Hotspots ermöglicht VPN, den eigenen Aufenthaltsort zu verschleiern. So kann zum Beispiel einem heimischen Netzwerk vorgegeben werden, man befinde sich in einer deutschen Stadt. Das verbirgt nicht nur den eigenen Aufenthaltsort, sondern ermöglicht auch die Nutzung deutscher Online-Medien wie ARD und ZDF. Wer also rund um die Welt reist, sollte einmal über die Installation eines VPN nachdenken.
Arbeiten mit Arbeitserlaubnis
Wer dagegen nach einem kurzen Aufenthalt oder schon von vornherein beabsichtigt, ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien aufzunehmen, benötigt sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Grundsätzlich unterscheidet das Vereinigte Königreich dabei nicht mehr zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern. Der einfachste Schritt ist eine Arbeitserlaubnis T5 als Zeitarbeiter. Sie berechtigt zu kurzzeitigen Dienstleistungen und benötigt einen Sponsor zur Ausstellung eines Sponsoring-Zertifikats. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein höherer Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Diese Arbeitserlaubnis gilt höchstens für ein Jahr.
Tier 2 Transfer oder Graduate Trainee
Nach diesem ersten Jahr besteht zudem die Möglichkeit, als sogenannter Langzeitarbeitnehmer in eine britische Niederlassung zu wechseln. Auch kann man sich mit entsprechend guten Englischkenntnissen und einem hohen Gehalt auch direkt bei den britischen Behörden als qualifizierte Arbeitskraft bewerben, um eine deutlich längere Arbeitserlaubnis zu erhalten. Zu guter Letzt bietet sich Berufsanfängern mit akademischer Ausbildung eine Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in Großbritannien: Diese dürfen als Graduate Trainee an einem Standort ihrer Firma arbeiten, wenn sie zuvor in heimischen Niederlassungen mindestens drei Monate lang dafür vorbereitet und ausgebildet worden sind. Weitere Einzelheiten kann man bei seinem deutschen Arbeitgeber oder den Internetpräsenzen der britischen Visabehörden erfahren.
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