Brexit Bestimmungen in Großbritannien
Urlaub in England: Einreise- und Einfuhrbestimmungen nach dem Brexit
Gemeinsame Gesetze und Vorschriften machen das Reisen innerhalb von Europas Grenzen einfach. Für Großbritannien gelten sie nach dem Austritt aus der Europäischen Union nicht mehr. Stattdessen gelten nun die Regelungen des Brexit-Abkommens. Was bedeutet das für England-Urlauber? Hier die wichtigsten Informationen:
Dokumente für die Reise
Zunächst die gute Nachricht: Reisen ins Vereinigte Königreich sind nach wie vor recht einfach möglich. Allerdings gibt es ein paar Bestimmungen mehr zu beachten und es ist mit Kontrollen und Wartezeiten beim Grenzübertritt zu rechnen.
Die Änderungen betreffen etwa die Einreisedokumente. Der Personalausweis ist nicht mehr ausreichend. Stattdessen ist jetzt ein Reisepass notwendig, der während des gesamten Aufenthalts in Großbritannien gültig sein muss. Zukünftig soll auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA) zur Pflicht werden. Wer länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich bleiben möchte, benötigt außerdem ein Visum.
Für Minderjährige, die nicht in Begleitung der Erziehungsberechtigten nach Großbritannien einreisen, wird eine Einverständniserklärung dringend empfohlen. Sie sollte in englischer Sprache von den Erziehungsberechtigten ausgestellt werden und mit deren Kontaktdaten versehen sein. Eine solche Erklärung ist nicht obligatorisch, kann aber Missverständnissen und Problemen bei der Grenzkontrolle vorbeugen.
Autofahren ist mit einem gültigen deutschen Führerschein auch weiterhin in England erlaubt. Wichtig für Fahrzeughalter: In Großbritannien muss die Internationale Grüne Versicherungskarte immer mitgeführt werden. Mitunter muss sie bereits bei der Einreise am Zoll vorgezeigt werden. Das Dokument stellt die Kfz-Versicherung aus.
Reisen mit dem Haustier
Die Bestimmungen für die Einreise mit Haustieren sind unverändert geblieben, sollten allerdings unbedingt beachtet werden. Wer sie nicht strikt befolgt, riskiert, dass das Tier nicht einreisen darf oder bis zu vier Monate auf Kosten der Halter in Quarantäne verbleiben muss.
Für Hunde, Katzen und Frettchen gilt: Ein in der EU ausgestellter Heimtierausweis wird bei der Einreise weiterhin anerkannt. Das Tier muss zudem einen Mikrochip tragen. Die Tollwutimpfung ist obligatorisch. Handelt es sich um die Erstimpfung, muss diese bei Einreise wenigstens 21 Tage zurückliegen. Hunde müssen frühestens fünf Tage bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise gegen Bandwürmer behandelt worden sein. Mikrochip, Impfungen und Entwurmung müssen durch einen Tierarzt durchgeführt und im Heimtierausweis eingetragen werden.
Einige Hunderassen sind in Großbritannien verboten und dürfen generell nicht eingeführt werden. Es handelt sich um Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, Japanische Tosa und Fila Brasileiro. Ziervögel dürfen mit einer Gesundheitsbescheinigung des Tierarztes einreisen. Für die meisten anderen Kleintiere gelten keine Beschränkungen. Handelt es sich um geschützte Arten, muss vor der Einreise eine spezielle Genehmigung eingeholt werden.
Achtung: Wer in Großbritannien ein Tier erwirbt und es mit in die EU bringen möchte, muss gesonderte Regelungen beachten. Beim Reisen mit Tieren per Flugzeug, Fähre oder Zug, sollten außerdem die Bedingungen des Reiseanbieters für die Mitnahme von Tieren beachtet werden.
Gesundheitsversorgung und Medikamente
Bevor es auf die Reise geht, suchen viele Menschen noch einmal die Apotheke auf, schließlich sollen Kopfschmerzen, Durchfall oder Allergien nicht die Urlaubsstimmung drücken. Und auch regelmäßig benötigte, durch den Arzt verschriebene Medikamente dürfen natürlich nicht fehlen. Droht diesbezüglich nun Ärger bei der Grenzkontrolle? Im Regelfall nicht, denn sowohl apothekenpflichtige als auch verschreibungspflichtige Medikamente dürfen als Reisebedarf mitgeführt werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel aus deutschen Apotheken stellen normalerweise kein Problem dar.
Allerdings muss in allen Fällen die mitgeführte Menge der Reisedauer und dem Eigenbedarf angemessen sein. Zudem wird die Mitnahme in der Originalverpackung empfohlen. Das Auswärtige Amt rät außerdem dazu, für verschreibungspflichtige Medikamente einen ärztlichen Begleitbrief ausstellen zu lassen. Dies gilt besonders bei Betäubungsmitteln.
Reicht die eigene Reiseapotheke nicht, um Krankheiten oder Verletzungen im Urlaub zu behandeln, kann nach wie vor die Europäische Krankenversicherungskarte genutzt werden, um in Großbritannien ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dennoch kann sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung lohnen, um Leistungen abzudecken, die die gesetzliche Versicherung oft nicht übernimmt (z. B. einen Rücktransport nach Deutschland).
Für Leistungen der Pflegekasse und für Privatversicherte gelten eigene Bedingungen, die am besten vorab bei der zuständigen Versicherung erfragt werden.
Bargeld, Lebens- und Genussmittel
Hier gelten nach dem Brexit strengere Grenzen. Wer mit £10.000 oder mehr unterwegs ist, muss das beim Zoll anmelden. Dies gilt auch für den Gesamtbetrag, den eine Familie oder Gruppe mitführt. Bis zu 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei alkoholischen Getränken liegt die zollfreie Menge bei einem Liter Spirituosen, zwei Litern Likör, vier Litern Wein oder 16 Litern Bier. Größere Mengen an Tabakwaren oder Alkohol sind anmeldepflichtig.
Lebensmittel können in Mengen für den Eigenbedarf in der Regel problemlos mitgeführt werden. Andere Waren, die etwa als Geschenkartikel mitgeführt werden (z. B. Schmuck oder Parfum), sind auf dem Luftweg bis zu einem Warenwert von £ 390 zollfrei und auf dem Seeweg bis zu einem Warenwert von £ 270.
Persönliche Wertgegenstände stellen bei der Einreise nach Großbritannien in der Regel kein Problem dar. In einigen Fällen kommt es aber bei der Rückkehr zu Problemen mit dem deutschen Zoll. Häufig kommt etwa bei neuwertigen Elektronikartikeln (Smartphones, Tablets oder Laptops), Schmuckstücken, Uhren oder ähnlichem der Verdacht auf, sie seien im Urlaub erworben worden und somit zollpflichtig. Hier ist es empfehlenswert, Herkunftsnachweise oder Kaufbelege mitzuführen oder - um ganz sicherzugehen - eine sogenannte „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr“ ausstellen zu lassen.
Sie ist vor der Ausreise unter Vorlage der Gegenstände bei jeder Zollstelle erhältlich und kann bei der Wiedereinreise vorgezeigt werden. Wichtig für Souvenir-Käufer: Auch bei der Rückkehr aus England gelten Einfuhrbeschränkungen und Zollbestimmungen. Die Einfuhr vieler Lebensmittel aus Großbritannien in die EU ist grundsätzlich verboten. Wer Souvenirs aus England mitnehmen möchte, sollte sich deshalb vorab auch über die hierzu geltenden Bestimmungen informieren.
Fahr- und Fluggastrechte
Innerhalb der Europäischen Union gelten die EU-Passagierrechte. Sie dienen dem Verbraucherschutz. Reisende können bei Verspätung oder Ausfall von Flügen oder Zugverbindungen bestimmte Rechte geltend machen und z. B. Erstattungen oder Entschädigungen erhalten. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gelten die EU-Passagierrechte dort nicht mehr. Wer per Zug oder Flugzeug nach Großbritannien reist, kann sich aber in vielen Fällen dennoch auf die EU-Passagierrechte berufen.
Europäische Airlines, die zwischen Großbritannien und der EU verkehren, sind weiterhin an die EU-Vorgaben gebunden. Auch für den Zugverkehr im Kanaltunnel bleiben sie bestehen. Passagierrechte sind darüber hinaus auch im britischen Recht verankert. Sie sind in weiten Teilen mit denen der EU vergleichbar, sodass auch auf Flügen mit Nicht-EU-Airlines und beim Reisen innerhalb Großbritanniens der Schutz von Passagierrechten gegeben ist.
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